Private Krankenversicherung Lexikon
Zuzahllung Krankenhaus
Die Zuzahlung Krankenhaus bei stationärer Krankenhausbehandlung beträgt pro Tag 10 Euro, jedoch ist die Zuzahlung Krankenhaus auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr beschränkt.
Zuzahlungen
eines Versicherers, im aktuellen Kalenderjahr, wegen einer medizinischen Reha-Maßnahme an den Träger der Rentenversicherung, oder wegen einer anschließenden Reha-Maßnahme an den Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, werden auf die bereits geleistete Zuzahlung Krankenhaus angerechnet.Neben der Zuzahlung Krankenhaus muss jeder gesetzlich Versicherte die Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal bezahlen, bei jeder 1. Inanspruchnahme eines Zahnarztes, Arztes oder Psychotherapeuten. Wenn der Versicherte im laufenden Quartal ohne Überweisung durch den zuerst besuchten Arzt, einen weiteren Arzt konsultiert, muss die Praxisgebür von 10 Euro erneut bezahlt werden.
Die Praxisgebühr ist nicht zu zahlen, wenn ausschließlich folgende Leistungen durchgeführt werden:
1. zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen
2. Maßnahmen der Schwangerenvorsorge
3. Gesundheits- oder Vorsorgeuntersuchungen
4. Schutzimpfungen
Bei den zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen ist auch dann keine Praxisgebühr fällig, wenn die zahnärztliche
Vorsorgeuntersuchung
weitere Leistungen nach sich zieht wie z.B. die Zahnsteinentfernung. Eine neue Füllung dagegen ist nicht ohne Praxisgebühr möglich.

