Seit dem 01.01.2002 haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltumwandlung bis zur Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze(BBG) in der Rentenversicherung.
Die Form der betrieblichen Altersvorsorge kann der Arbeitgeber unter
den externen Finanzierungswegen Pensionskasse, Pensionsfonds und Direktversicherung frei wählen.
Bei der Entgeltumwandlung oder Gehaltsumwandlung können 4% der RV-BBG/West ( Stand 2010: 5500 € ) steuer- und sozialabgabenfrei
vom Bruttolohn in eine betriebliche Altersvorsorge abgeführt werden.
Weitere 1800 € jährlich ( 150 € monatlich ) sind steuerfrei, aber nicht sozialversicherungsfrei abziehbar.
Im Jahr 2010 sind es insgesamt 370 € ( 4% BBG = 220 € plus 150 € ).
Nähere Informationen können Sie beispielsweise
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Wikipedia
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