Für Sie als Arbeitnehmer die Arbeitslosenversicherung eine gesetzliche Pflichtversicherung.
Diese soll Sie schützen, wenn es einmal dazu kommt, dass kein Einkommen aufgrund einer Erwerbstätigkeit vorhanden ist.
Die Grundlagen für die Arbeitslosenversicherung sind im Arbeitsförderungsgesetz geregelt.
Die Bundesagentur für Arbeit ist Träger der Arbeitslosenversicherung. Durchgeführt werden die Regelung der Arbeitslosenversicherung
von den Landesarbeitsagenturen und den in Städten und Ländern ansässigen Arbeitsagenturen.
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