Informationen zum Faktorverfahren
Ab 2010 können Arbeitnehmer-Ehegatten eine weitere
Kombination Ihrer
Steuerklassen wählen. Neben "III/V" und "IV/IV" kommt "IV/IV Faktor" als
neue Möglichkeit hinzu.
Vor dem Eintrag auf der Lohnsteuerkarte wird der Faktor durch das
zuständige Finanzamt errechnet.
Dazu wird die Einkommenssteuer auf das
voraussichtliche Jahreseinkommen beider Partner in der Steuerklasse IV
unter Einzelveranlagung errechnet. Diese wird dann der Einkommenssteuer
im Splittingverfahren gegenübergestellt und heraus kommt ein Faktor.
Beispiel:
Summe Lohnsteuerabzug IV/IV: 4.800 Euro
Einkommensteuer nach Splittingtarif: 4.000 Euro
Faktor = 4.000:4.800 = 0,833
Mit dem Faktorverfahren soll erreicht werden, dass bei dem weniger
verdienendem Ehepartner mindestens die ihm persönlich zustehenden
Abzugsbeträge (z.B. Grundfreibetrag o. Kinder- freibetrag) beim
Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden, was bei Steuerklasse V nicht
möglich ist. Der Vorteil des Ehegatten-Splitting-Tarifs wird also schon
beim monatlichen Abzug der Lohnsteuer auf beide verteilt. Somit wird
eine Nachzahlung oder Rück- erstattung der zu wenig oder zu viel gezahlten
Einkommenssteuer nach Einreichen der Steuererklärung vermieden.