Informationen zum Faktorverfahren

Ab 2010 können Arbeitnehmer-Ehegatten eine weitere
Kombination Ihrer Steuerklassen wählen. Neben "III/V" und "IV/IV" kommt "IV/IV Faktor" als neue Möglichkeit hinzu.

Vor dem Eintrag auf der Lohnsteuerkarte wird der Faktor durch das zuständige Finanzamt errechnet.
Dazu wird die Einkommenssteuer auf das
voraussichtliche Jahreseinkommen beider Partner in der Steuerklasse IV unter Einzelveranlagung errechnet. Diese wird dann der Einkommenssteuer im Splittingverfahren gegenübergestellt und heraus kommt ein Faktor.

Beispiel:
Summe Lohnsteuerabzug IV/IV: 4.800 Euro
Einkommensteuer nach Splittingtarif: 4.000 Euro
Faktor = 4.000:4.800 = 0,833

Mit dem Faktorverfahren soll erreicht werden, dass bei dem weniger verdienendem Ehepartner mindestens die ihm persönlich zustehenden Abzugsbeträge (z.B. Grundfreibetrag o. Kinder- freibetrag) beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden, was bei Steuerklasse V nicht möglich ist. Der Vorteil des Ehegatten-Splitting-Tarifs wird also schon beim monatlichen Abzug der Lohnsteuer auf beide verteilt. Somit wird eine Nachzahlung oder Rück- erstattung der zu wenig oder zu viel gezahlten Einkommenssteuer nach Einreichen der Steuererklärung vermieden.