Die Krankenversicherung soll dazu beitragen, dass die Folgen aufgrund von Erkrankung,
der Vorsorge von Krankheiten und bei Schwangerschaft so angenehm wie möglich ausfallen und
nicht zu einem Risiko werden. Dazu gibt es die gesetzlichen Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungen.
Im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung gibt es die Möglichkeit der Versicherungspflicht
sowie die Freiwillige Mitgliedschaft und das Wahlrecht.
Ab 01.01.2011 kostet die Gesundheitsversorgung künftig 15,5% des Bruttolohnes ,
0,9% trägt der Versicherte selbst,
der restliche Beitrag in Höhe von 14,6% wird von Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte getragen.
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