Der Beitragszuschlag für Kinderlose zum 1. Januar 2005:
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Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung beträgt 1,7 % vom beitragspflichtigen Einkommen bis zur Bemessungsgrenze (2005: 3.525 Euro monatlich).
Diesen Beitrag teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer - mit Ausnahme der Beschäftigten in Sachsen - bisher je zur Hälfte (jeweils 0,85 Prozent).
Am Zuschlag von 0,25 Beitragssatzpunkten für Kinderlose werden die Arbeitgeber nicht beteiligt.
-Der Beitrag der Versicherten erhöht sich entsprechend um 0,25 auf 1,1 Prozent.
-Der Arbeitgeberanteil beträgt weiterhin 0,85 Prozent.
Mit der Reform der Pflegeversicherung zum 1. Juli 2008 wurden die Beitragssätze angehoben.
- Sie stiegen um 0,25 Punkte auf 1,95 Prozent, Kinderlose zwischen 23 und 65 Jahren zahlen 2,2 Prozent ihres Einkommens.
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