Bei der Rentenversicherung geht es darum, dass Sie mit der Altersversicherung gesetzlich abgesichert sind.
Ob Sie nun Arbeiter oder Angestellter sind, auf jeden Fall sind Sie pflichtversichert.
Dabei ist es nicht von Wichtigkeit, welche Höhe Ihr Einkommen hat. Die Pflichtversicherung trifft unter anderem auch
für Auszubildende sowie für Leistungsbezieher der Bundesagentur für Arbeit zu.
Von der Versicherung freigestellt sind zum Beispiel Beamte und Richter. Für einige Personen ist es möglich,
eine Befreiung von der Versicherungspflicht zu erlangen. Außerdem ist eine Versicherung auf freiwilliger Basis möglich.
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