Informationen zur Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Zweig des deutschen Sozialversicherungssystems, der vorrangig
der Alterssicherung von Arbeitnehmern dient.

In Deutschland gilt dabei die Versicherungspflicht, von der lediglich Selbstständige und Personen, die unter
den § 6 SGB V fallen, ausgenommen werden können. Versicherungsfrei sind demnach u.a. Beschäftigte,
deren Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 69.300,00 € (Stand: 2024) regelmäßig überschreitet.

Ebenfalls sind Beamte, Richter, Soldaten, und weitere Beschäftigte von öffentlichen Institutionen von der
Versicherungspflicht ausgenommen. Für diese Personengruppen besteht jedoch die Möglichkeit einer
gesetzlichen Krankenversicherung auf freiwilliger Basis.

Nähere Informationen können Sie beispielsweise bei Wikipedia finden oder in unserem Lexikon