Informationen zum erhöhten Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Werbungskostenpauschale)

Der Bundesrat hat am 23.9.2011 dem Steuervereinfachungsgesetzt zugestimmt.  Dieses sieht u.a. eine Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages (Werbungskostenpauschale) von 920 auf 1000 € rückwirkend für das gesamte Jahr 2011 vor.  Der erhöhte Pauschbetrag kommt erst bei der Gehaltsauszahlung im Dezember 2011 zum Tragen.