Witwenrente

Der nettolohn.de Witwenrente-Rechner ermittelt die Höhe der voraussichtlichen Witwenrente, mit der hinterbliebene Eheleute rechnen können. Die staatliche Absicherung wird anhand des Rentenanspruchs des Verstorbenen sowie das Einkommen des Hinterbliebenen bestimmt. Zudem spielen das Jahr der Eheschließung, das Sterbedatum sowie das Geburtsjahr eine Rolle für die Berechnung der Hinterbliebenenrente.

Der Tod des Partners ist für die Familienangehörigen ein schwerer emotionaler Schicksalsschlag und bedeutet zugleich einen finanziellen Einbruch. Das Eigenheim kann plötzlich nicht abbezahlt werden, die Betreuung der Kinder macht eine Anstellung in Vollzeit unmöglich. Meist hat der Hinterbliebene allein nicht genug Einkommen, um den bisherigen Lebensstandard aufrechterhalten zu können. War ein Paar verheiratet, dann hat der Hinterbliebene Ehepartner Anspruch auf einen Teil der gesetzlichen Rente des anderen, die sogenannte kleine oder große Witwen- oder Witwerrente (§ 46 SGB VI). Den Anspruch haben auch Hinterbliebene, die in einer anerkannte Lebenspartnerschaft gelebt haben.

Das Wichtigste zusammengefasst:

  • Witwenrente gibt es erst ab einem Jahr Ehe.
  • Nach dem Tod erhalten Hinterbliebene drei Monate lang und in voller Höhe die gesetzliche Rente des Verstorbenen.
  • Anschließend haben Hinterbliebene Anspruch auf eine kleine oder große Witwenrente.
  • Die große Witwenrente beläuft sich auf 55 Prozent, die kleine auf 25 Prozent der Rente des Verstorbenen.
  • Bei erneuter Heirat fällt die Witwenrente weg.
  • Das Einkommen des Hinterbliebenens wird angerechnet.
  • Unbedingt Antrag stellen

Wichtig: Die Witwenrente wird nach dem Tod des Partners nicht automatisch gezahlt! Geld gibt es nur, wenn der Hinterbliebene einen entsprechenden Antrag gestellt hat. Das Formular finden Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung: Antrag auf Hinterbliebenenrente