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Ambulante Händler / Ambulante Händler

Ambulante Händler und Händlerinnen sind Einzelhandelskaufleute ohne Fachbereichsangabe, deren Aufgaben- und Einsatzgebiet variiert. Da sie meist dort aktiv werden, wo ihre Kunden anzutreffen sind, so auf Bauern-, Floh- oder Wochenmärkten. Bei gezielten Hausbesuchen bei Kunden, dem sogenannten Hausieren, wird ihr Gewerbe von Seiten der Behörden auch als Reisegewerbe bezeichnet. Hierfür ist eine Erlaubnis erforderlich, die sogenannte Reisegewerbekarte, die bei der Gemeindeverwaltung des Händlers zu beziehen ist. Diese Reisegewerbekarte ist vom Händler bei jedem Verkaufsvorgang mitzuführen. Während der allgemeine Handel sich im Laufe der Zeit vom ambulanten zum stationären Handel (mit der Errichtung großer Kaufhäuser oder Filialgeschäften) entwickelt hat, gibt es noch immer Hersteller, die ausschließlich direkt beim Kunden verkaufen. Bekannte Beispiele sind hier die Tupperwareberater und -beraterinnen, die auf Tupper-Partys ihre Waren anbieten und verkaufen, die Kosmetikberaterinnen von Avon und die Staubsaugervertreter von Vorwerk. Es gibt keine Ausbildung für diese Tätigkeit. Der Beruf kann auch als Nebenjob ausgeübt werden (beispielsweise veranstalten Hausfrauen Tupper-Partys mit Freundinnen und Nachbarinnen). Andere Händler kommen aus dem allgemeinen Bereich der Schausteller und Marktkaufleute. Nur wenige haben eine Ausbildung im Einzelhandel absolviert.

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