Berufsbilder

Amtsanwalt (FH) / Amtsanwältin (FH)

Amtsanwälte und Amtsanwältinnen befassen sich in der Regel mit kleineren und mittleren Straftaten, meist im Bereich Verkehr. Darüber hinaus sind sie am Schöffengericht oder im Jugendstrafrecht beschäftigt. Nachdem sie Strafanzeigen entgegengenommen haben, leiten sie die Ermittlungsverfahren ein und ordnen vorläufige Beschlagnahmungen, Festnahmen oder Durchsuchungen von Wohnungen oder Geschäftsräumen an. Sie entscheiden über die Erhebung der Anklage und über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens und vertreten die jeweilige Anklage während der Hauptverhandlung. Ferner beschäftigen sie sich mit dem Vollstrecken von Strafen und dem Einlegen von Rechtsmitteln, wenn ihnen durch die Landesjustizverwaltung Vollstreckungsaufgaben übertragen wurden. Die Berufsträger sind in der Regel bei den Staats- und Amtsanwaltschaften an den Staatsanwaltschaftsgerichten beschäftigt. Für diese Tätigkeit kommen nur Beamte und Beamtinnen des gehobenen Justizdienstes in Frage, die nach der Amtsanwaltsprüfung offiziell zum Amtsanwalt bzw. zur Amtsanwältin ernannt werden. In manchen Bundesländern kann auch das 2. juristische Staatsexamen zu dieser Ernennung führen. Man muss sich für diesen Beruf mit den jeweiligen Gesetzen auskennen und über kommunikative Fähigkeiten und gute Umgangsformen verfügen.

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