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Arbeitsmedizinischer Assistent / Arbeitsmedizinische Assistentin

Arbeitsmedizinische Assistenten und Assistentinnen sind dafür zuständig, Betriebs- und Werksärzte in betriebsärztlichen Diensten zu unterstützen oder in arbeitsmedizinischen Zentren mitzuwirken. Sie organisieren die Erste Hilfe im Betrieb und informieren Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen über Gefahren, Unfallverhütung und über Notfallmaßnahmen. Sollte ein Notfall eintreten, sind sie für die Erstversorgung zuständig oder beteiligen sich am Krankentransport. Darüber hinaus bereiten sie Untersuchungen und Sprechstunden vor und assistieren Betriebsärzten und Betriebsärztinnen bei Blutentnahmen und Injektionen. Sie beteiligen sich an der ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie an der Diagnose und Behandlung von Berufskrankheiten oder wirken an der Eingliederung von behinderten Menschen in einen Betrieb mit. Sie übernehmen auch verwaltungstechnische Aufgaben und dokumentieren zum Beispiel Krankheitsbilder. Arbeitsmedizinische Assistenten und Assistentinnen sind im gewerbeärztlichen Dienst oder bei Berufsgenossenschaften tätig. Darüber hinaus sind sie in arbeitsmedizinischen Zentren oder bei betriebsärztlichen Diensten beschäftigt. Voraussetzung für das Ausüben dieser Tätigkeit ist eine Weiterbildung, die nach bestimmten Vorschriften aufgebaut ist.

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