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Aufsicht -Messe/Ausstellungen/Warenhäuser / Aufsicht -Messe/Ausstellungen/Warenhäuser

Als Aufsicht-Messe/Ausstellungen/Warenhäuser ist man hauptsächlich bei Sicherheitsdiensten u.ä. beschäftigt. Handelsbetriebe und Messegesellschaften können ebenfalls Arbeitgeber von Aufsicht-Messe/Ausstellungen/Warenhäuser sein. Zum Einsatz kann man bei Einlass bzw. Personalausweiskontrollen ebenso wie auch bei Informations- Kassier- Ordnungs- oder Aufsichtsdiensten bei Messen und Ausstellungen kommen. Parkplatzüberwachung, Regelung des Verkehrs sowie Einhaltung der Sicherheit, z.B. in Kaufhäusern, gehört ebenfalls zum Aufgabenbereich. Es werden hauptsächlich Gegenstände, Anlagen oder Kunstobjekte beaufsichtigt. Es wird keine Berufsausbildung erwartet, jedoch müssen ein einwandfreies Führungszeugnis wie auch ein gutes Erscheinungsbild ebenso wie eine gute körperliche Konstitution vorhanden sein. Wichtige Voraussetzungen zur Ausübung des Berufs sind: Psychische Belastbarkeit, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Sorgfalt. Der Arbeitgeber muss sich auf die Aufsicht verlassen können. Ein höflicher Umgangston ist ebenfalls unerlässlich. Die Arbeit einer Aufsicht im Messe/ Ausstellung /Warenhaus-Bereich, kann manchmal körperlich anstrengend werden und findet meist in Innenräumen statt. Eine Aufsicht kann aber auch im Außenbereich tätig werden. Oftmals arbeitet die Aufsicht mit anderen Wachleuten zusammen, daher ist Teamfähigkeit ein wichtiger Faktor im Arbeitsalltag einer Aufsicht im Messe/Ausstellung/Warenhaus- Bereich.

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