Berufsbilder

Ausbilder - anerkannte Ausbildungsberufe / Ausbilderin - anerkannte Ausbildungsberufe

Die Ausbildung der Berufsanfänger findet in den meisten Fällen gleichzeitig im Betrieb und in der Berufsschule statt. Für die Ausbildung im Betrieb ist ein Ausbilder oder eine Ausbilderin zuständig. Dieser Ausbilder oder die Ausbilderin soll den Auszubildenden in allen Aspekten des Berufes unterweisen und ihnen bei der Bewältigung der Aufgaben hilfreich zur Seite stehen. Der Ausbilder oder die Ausbilderin sind die Ansprechpartner der Auszubildenden in allen Fragen der Arbeit, des betrieblichen Ablaufs und stehen ihnen auch persönlich zur Seite. Der Ausbilder und die Ausbilderin müssen die Eignung zur Stellung des Ausbilders oder der Ausbilderin durch eine Ausbildereignungsprüfung nachweisen. Diese Prüfung setzt eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie einige Jahre Berufserfahrung voraus. Außerdem müssen die Ausbilder und Ausbilderinnen einige Lehrgänge und Kurse besuchen, in denen ihnen das notwendige theoretische Wissen und Hilfen über den Umgang mit den Auszubildenden vermittelt werden, denn auch der Umgang mit Menschen unterliegt einigen Regeln. Auch die persönliche Eignung des Ausbilders oder der Ausbilderin wird überprüft. So dürfen straffällig oder auffällig gewordene Mitarbeiter nicht mit der Ausbildung der Jugendlichen betraut werden. Nach Abschluß dieser Lehrgänge wird die Ausbildereignungsprüfung in einer Prüfung vor der IHK oder der Handwerkskammer abgelegt und der Ausbilder oder die Ausbilderin sind somit berechtigt, die Auszubildenden ihres Betrieb auszubilden und anzuleiten. In einigen Berufsbildern ist die Ausbildereignungsprüfung bereits enthalten und braucht nicht noch einmal abgelegt werden. So berechtigt der Erwerb des Meistertitels auch automatisch zur Ausbildung, ebenso der Beruf des Industriefachwirtes. Die Ausbildereignungsprüfung ist vorübergehend ausgesetzt worden, um mehr Betrieben die Möglichkeit zur Ausbildung Jugendlicher zu geben und um die Jugendarbeitslosigkeit einzudämmen. Es gibt aber immer noch Ausnahmen in einigen Berufen, bei denen die Ausbildereignungsprüfung für Ausbilder und Ausbilderinnen zwingend vorgeschrieben ist, damit das erforderliche fachliche Wissen auch gewährleistet ist.

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