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Beamter - Deutsches Patentamt (höh. Dienst) / Beamtin - Deutsches Patentamt (höh. Dienst)

Der Beamte - Deutsches Patentamt (höherer Dienst) bzw. die Beamtin - Deutsches Patentamt (höherer Dienst) hat die Aufgabe, Gebrauchsmuster und Patente sowie Dienstleistungsmarken und Warenzeichen auf deren Rechtsmäßigkeit zu überprüfen. Die Beamten erteilen dabei auch die Freigabe für die Eintragung des Patentes in die Zeichenrolle des Patentamts. Man bezeichnet sie auch als technische Mitarbeiter. Der Beamte - Deutsches Patentamt (höherer Dienst) bzw. die Beamtin - Deutsches Patentamt (höherer Dienst) sind in der Münchner Zentralbehörde und in den zwei Dienststellen in Jena und in Berlin tätig. Ein Beamter bzw. eine Beamtin - Deutsches Patentamt (höherer Dienst) kann auch Richter bzw. Richterinnen beim Bundespatentgericht werden. Deren Aufgabe ist es, im Rahmen von Patentangelegenheiten eine Recht sprechende Funktion zu übernehmen. Diese Aufgabe bringt eine gewisse Verantwortung mit sich. Hierbei geht es im Wesentlichen um Beschwerden gegen die Beschlüsse der Prüfungsstellen. Der Vorbereitungsdienst für die technischen Mitarbeiter dauert drei Jahre.

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