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Beamter - Kriminaldienst Bund (geh. Dienst) / Beamtin - Kriminaldienst Bund (geh. Dienst)

Ein Beamter oder eine Beamtin im gehobenen Dienst des Kriminaldienstes ist für die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung verantwortlich. Er trägt zur Bekämpfung national und international agierender Straftäter bei. Der Beamte im gehobenen Kriminaldienst ist beim Bundeskriminalamt, dem Bundespräsidialamt, dem Bundeskanzleramt oder auch in der Bundesverwaltung sowie in den Bundesministerien beschäftigt. Die Ausbildung erfolgt in der Regel an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, beim Bundeskriminalamt sowie in den Kriminalpolizeidienststellen der Bundesländer. Es wird jedoch auch eine dreijährige Ausbildung vom Bund angeboten. Im Zuge des Bolognaprozesses soll ab dem Jahr 2010 der Bachelorabschluss die Regel sein. Man kann sagen, dass der Beamte bzw. die Beamtin im gehobenen Dienst des Kriminaldienstes bei der überregionalen und internationalen Verbrechensbekämpfung mitwirken. Sie stellen alle notwendigen Unterlagen sicher, sammeln Informationen und werten sie aus. Sie unterrichten die Strafverfolgungsbehörden des Bundes und der Länder unverzüglich über ihren jeweiligen Ermittlungsstand. Doch auch die Vorbeugungsarbeit zur Verbrechensverhütung ist ein Teil ihrer Arbeit. Zu diesem Zweck wirken sie mit der Polizei der Länder zusammen.

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