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Beamter - Steuerverwaltung (höh. Dienst) / Beamtin - Steuerverwaltung (höh. Dienst)

Ein Beamter oder eine Beamtin im gehobenen Dienst der Steuerverwaltung verwaltet Einkommens-, Körperschafts-, Grunderwerbs- und Erbschaftssteuer. Er arbeitet selbständig und eigenverantwortlich und betreut ein Arbeitsgebiet aus dem Bereich der Bewertung, Veranlagung, Vollstreckung oder Steuerfahndung. Auch die Betriebsprüfung stellt ein Arbeitsgebiet des Beamten im höheren Dienst der Steuerverwaltung dar. Diese Beamten arbeiten in der Regel beim Finanzamt. Dort sind sie im Bereich der Veranlagungs-, Vollstreckungs- oder Rechtsbehelfsstellen beschäftigt. Die Ausbildung wird sowohl an Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung als auch an Ausbildungsfinanzämtern durchgeführt. Der Vorbereitungsdienst beträgt drei Jahre und ist bundeseinheitlich geregelt. Durch den Bologna-Prozess wird ab dem Jahr 2010 der Bachelorabschluss die Regel sein. Im inneren Dienst sind die Beamten des höheren Dienstes der Steuerverwaltung als Sachbearbeiter tätig. Zu ihrer Tätigkeit gehört neben der Veranlagung von Steuerpflichtigen die Ermittlung der Einheitswerte für bebaute und unbebaute Grundstücke. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Erfassung von Erbschaften und Schenkungen sowie deren steuerliche Auswertung.

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