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Bekleidungsdesigner/Entwurfsdirektrice / Bekleidungsdesigner/Entwurfsdirektrice

Die Berufsbezeichnung Bekleidungsdesigner bzw. Bekleidungsdesignerin/Entwurfsdirektrice ist veraltet. Heute bezeichnet man diesen Beruf als Produktentwickler bzw. Produktentwicklerin im Bereich Mode. Sie entwickeln, planen und realisieren für die Modebranche Kollektionen. Dabei sind die unterschiedlichen Einflüsse und Impulse aus den jeweiligen Kultursparten wie zum Beispiel aus Design, Architektur, Musik und Kunst für ihre Orientierung häufig sehr wichtig. Sie erstellen für Kollektionen Konzepte, entwickeln Schnitte und sind für die Realisation der Modelle verantwortlich. Hierbei planen und organisieren sie den kompletten Ablauf von der Idee bis zur Herstellung des Endprodukts. Ihr Tätigkeitsfeld liegt in der Moderindustrie als Designer bzw. Designerin, Modellmacher bzw. Modellmacherin oder als Produktmanager bzw. Produktmanagerin. Die Ausbildung zum Produktentwickler bzw. Produktentwicklerin im Bereich Mode ist eine landesrechtlich geregelte Weiterbildung. Zurzeit wird diese Weiterbildung ausschließlich in Baden-Württemberg angeboten. Sie erfolgt in Vollzeit und dauert vier Semester. Um einen Zugang zu dieser Tätigkeit zu bekommen, muss eine abgeschlossene Ausbildung als Gestalter bzw. Gestalterin für Bekleidung oder Mode, als Schnitt-, Entwurfs- oder Fertigungsmodelleur bzw. Schnitt-, Entwurfs- und Fertigungsdirektrice oder als Techniker bzw. Technikerin Bekleidungstechnik (Bekleidungsgestaltung) vorhanden sein.

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