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Beratungslehrer / Beratungslehrerin

Als Beratungslehrer bzw. Beratungslehrerin hat man in der Regel ein anerkanntes Lehramtsstudium an einer Universität und alle weiteren Praktika hinter sich. Er/sie hält, wie andere Lehrer auch, Unterrichtsstunden in den studierten Fächern. Zusätzlich zu den alltäglichen Lehreraufgaben, welche natürlich noch weit über das Halten von Unterrichtsstunden hinausgehen, steht der/die Beratungslehrer/in für Einzelgespräche mit bedürftigen Schülern oder zum Teil auch Eltern bereit. Schüler können aufgrund verschiedener Kriterien zu einem Beratungslehrer der Schule gehen. Zum Beispiel, weil sie Schwierigkeiten mit dem vermittelten Schulstoff haben. Auch kann der Grund im Privatleben des Schülers liegen, welcher sich später auch auf schulische Leistungen auswirken kann. Auch Eltern können bei ihnen Hilfe suchen, wenn sie merken, dass ihr Kind Probleme mit Mitschülern, dem Unterrichtsstoff oder dem Lehrkörper hat. Außerdem können Beratungslehrer auch an anderen Einrichtungen, wie zum Beispiel Betreuungseinrichtungen für Kinder, der Erziehungsberatung oder für die Jugendhilfe arbeiten. Hierfür ist dann ein Studium in pädagogischer Richtung erforderlich.

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