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Büroleiter - Handwerk / Büroleiterin - Handwerk

Für die Zulassung zur Weiterbildung zum/r Büroleiter/in - Handwerk ist eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine anschließende Berufspraxis im kaufmännischen Bereich der Handwerksbetriebe vorausgesetzt. Wer insgesamt mindestens 4 Jahre Berufspraxis in einem Büro eines Handwerksbetrieb nachweisen kann, wird ebenfalls für die Weiterbildungsprüfung zum/r Büroleiter/in - Handwerk zugelassen. Die Dauer der Vorbereitungslehrgänge auf die Weiterbildungsprüfung ist in der Regel mit 6 Monaten angesetzt und erfolgt berufsbegleitend in Abend- oder Wochenendkursen. Der/die Büroleiter/in - Handwerk ist für die Leitung des Büros in einem handwerklichen Betrieb zuständig und übernimmt sämtliche verantwortungsvollen Tätigkeiten. Je nach Größe des Handwerksbetriebs werden die Aufgaben selbst durchgeführt oder an die Mitarbeiter entsprechend delegiert. Der/die Büroleiter/in - Handwerk ist für die komplette Organisation des Bürobetriebs im Handwerk zuständig und erledigt den Schriftverkehr, führt Telefonate mit Lieferanten oder Kunden, übernimmt die Ablage und korrekte Archivierung und sorgt für die entsprechende Pflege der Kundendaten. Der/die Büroleiter/in - Handwerk ist im Marketingbereich tätig und übernimmt die Angebotsabgabe und die Terminüberwachung der Aufträge. Kalkulationen und das Berechnen der Aufmaße gehören ebenso in das Tätigkeitsfeld des/r Büroleiters/in - Handwerk wie auch die korrekte Buchführung und die Erstellung der Betriebsabrechnungen sowie deren Auswertung. Auch die Mitarbeiterführung und die Personaleinteilung im Büro wird von dem/r Büroleiter/in - Handwerk übernommen.

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