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Dienstwagenfahrer / Dienstwagenfahrerin

Dienstwagenfahrer und Dienstwagenfahrerinnen sind im Allgemeinen dafür zuständig, Privatpersonen oder wichtige Persönlichkeiten aus der Wirtschaft, der Verwaltung, der Gesellschaft und der Politik zu befördern. Zu ihren Aufgaben gehören auch die Instandhaltung der ihnen anvertrauten Fahrzeuge und die Wagenpflege, wobei handwerkliches Geschick von Vorteil ist. Dienstwagenfahrer und Dienstwagenfahrerinnen sind häufig im Chauffeurdienst bei Hotels, Unternehmen und Privatpersonen beschäftigt. Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten bieten sich bei Sicherheitsdiensten und Dienstleistungsunternehmen, die unter anderem Mietwagen mit Fahrern anbieten. Voraussetzung für das Ausüben dieser Tätigkeit ist in der Regel eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Berufskraftfahrer bzw. als Berufskraftfahrerin. Natürlich werden auch der Führerschein Klasse B (früher: Klasse 3) und ein Personenbeförderungsschein verlangt. Außerdem werden häufig gute Umgangsformen, ein angemessenes äußeres Erscheinungsbild und Englischkenntnisse erwartet. Nicht zuletzt sind in dieser Branche Seriosität und Verschwiegenheit sowie eine höfliche und zuvorkommende Betreuung der befördernten Personen wichtig. Teilweise muss man sich in diesem Beruf darauf einstellen, sehr flexibel eingesetzt zu werden.

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