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Facharzt (Uni) - Rechtsmedizin / Fachärztin (Uni) - Rechtsmedizin

Der Facharzt bzw. die Fachärztin für Rechtmedizin setzen sich mit allen anfallenden Aufgaben der Rechtsmedizin auseinander. Hierzu gehören sowohl die Entwicklung und Anwendung als auch die Beurteilung medizinischer und naturwissenschaftlicher Kenntnisse. Neben den medizinischen Aspekten der Rechts- und Standeskunde befassen sie sich in erster Linie mit den Tätigkeiten der Gerichtsmedizin: Der Facharzt und die Fachärztin Rechtsmedizin nehmen Leichenbeschauungen und Obduktionen durch. Anhand von Köperverletzungen und dem Zustand der Leiche klären sie die Ursache des Todes. Auch die Entnahme einzelner Organproben sowie von Blut-, Haar- und Speichelproben gehört zu den Tätigkeiten bei einer Obduktion. Sie stellen auf diese Weise fest, ob der Betreffende eines natürlichen oder nicht natürlichen Todes gestorben ist. In manchen Fällen müssen sie auch die Identität der Leiche klären und den Zeitpunkt des Todes rekonstruieren. Werden sie bei ihrer Arbeit mit Lebenden konfrontiert, die zum Beispiel einer Straftat beschuldigt werden, nehmen sie alle notwendigen Untersuchungen vor, die Aufschluss über den Gesundheitszustand der Person geben können. Zu ihren weiteren Aufgaben gehört die Durchführung des Vaterschaftstests.

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