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Fachanwalt (Uni) - Versicherungsrecht / Fachanwältin (Uni) - Versicherungsrecht

Der Fachanwalt bzw. die Fachanwältin (Uni) für Versicherungsrecht verfügen über breites Fachwissen im Bereich Versicherungsrecht und vertreten dementsprechend Versicherungen in juristischen Angelegenheiten. Arbeitsmöglichkeiten findet der Fachanwalt oder die Fachanwältin (Uni) - Versicherungsrecht in großen Rechtsanwaltskanzleien, in der öffentlichen Verwaltung und natürlich in größeren Versicherungsbetrieben mit eigener Rechtsabteilung. Neben der Vertretung der Mandanten vor Gericht geht es um die Ausgestaltung von Geschäftsverträgen und das Verfassen von juristischen Erklärungen. Um Fachanwalt oder Fachanwältin (Uni) für Versicherungsrecht zu werden, muss man zunächst 3 Jahre als normaler Anwalt zugelassen sein und dann in einem 120 Stunden umfassenden Kurs und in 3 bestandenen Leistungstestaten unter Beweis stellen, dass man über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Neben dem Fachwissen gehören Sprachgewandtheit und Verhandlungsgeschick zu den Fähigkeiten, die ein Fachanwalt bzw. eine Fachanwältin für Versicherungsrecht besitzen muss. Außerdem sollte er/sie über eine gute Menschenkenntnis und ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen verfügen, um sich individuell auf seine Mandanten einstellen zu können.

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