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Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung / Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung

Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung sind zuständig für die Planung, Gestaltung und Umsetzung lernförderlicher, berufsbildender und arbeitspädagogischer Maßnahmen für seelisch, geistig und körperlich behinderte Menschen. Sie sind dafür verantwortlich, behinderte Menschen in das Arbeitsleben einzuführen. Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung sind in Werkstätten für behinderte Menschen und in vergleichbaren Einrichtungen beschäftigt. Diese Werkstätten können zum Beispiel im gartenbaulichen, hauswirtschaftlichen oder landwirtschaftlichen Bereich oder in Produktionsbereichen der Industrie in der zuliefernden oder der handwerklichen Fertigung tätig sein. Um diesen Beruf ergreifen zu können, wird in der Regel eine sonderpädagogische Zusatzqualifikation für Gruppenleiter und Gruppenleiterinnen in Werkstätten für beeinträchtigte Menschen und Rehabilitationseinrichtungen erwartet. Die entsprechenden Lehrgänge werden von staatlich anerkannten Weiterbildungseinrichtungen von privaten Bildungsträgern angeboten und finden meist in berufsbegleitender Form statt - in der Regel im Blockunterricht. Die Kurse können zwischen 10 Wochen und 3 Jahren dauern. Es gibt auch Kurse, die im Teilzeitunterricht organisiert sind. Die Abschlussprüfung ist bundesweit einheitlich geregelt.

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