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Fährschiffer (Binnenschiffahrt) / Fährschifferin (Binnenschiffahrt)

Der Fährschiffer und die Fährschifferin (Binnenschifffahrt) sind für die Wartung, Bedienung und Überwachung von Einrichtungen für den Fährverkehr auf Binnenwasserstraßen verantwortlich. Hauptsächlich sind sie für die Steuerung der Fähren und die Betreuung der Fahrgäste zuständig. Sie tragen die Verantwortung für die Sicherheit der Fahrgäste, Fahrzeuge und Güter an Bord. Der Fährschiffer und die Fährschifferin sorgen auch für die Einhaltung der Fahrpläne, kassieren anfallende Gebühren und kontrollieren die Fahrscheine. Zu ihren Aufgaben zählen ebenso die Einweisung der Fahrzeuge von Autofahrern und die Sicherung von Containern und Frachtstücken. Neben An- und Ablegemanövern führen sie Reparatur- und Wartungsarbeiten durch. Dem Fährschiffer bzw. der Fährschifferin obliegt die gesamte Instandhaltung der Fähre und ihrer Einrichtungen. Hierzu gehört auch die Wartung der Antriebsvorrichtungen. Ferner sind Fährschiffer (Binnenschifffahrt) für die Verwaltung und Bearbeitung der Schiffsbücher und anderer relevanter Papiere zuständig. Arbeitsplätze bieten sich hauptsächlich bei Unternehmen von Fluss- und Kanalfähren, der Hafenschifffahrt oder bei Wasser- und Schifffahrtsämtern. Für diese Tätigkeit ist eine dreijährige Ausbildung als Binnenschiffer/in notwendig. Außerdem wird ein Fährführerschein vorausgesetzt.

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