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Finanzdienstleister / Finanzdienstleisterin

Die Aufgabe des Finanzdienstleisters bzw. der Finanzdienstleisterin ist die Beratung von Kunden über Anlagemöglichkeiten, Kreditaufnahmen, Altersabsicherungen und Kontenführung. Vorausgesetzt sind eine ausgeprägte Kundenorientierung, Loyalität, Vertrauenswürdigkeit, ein gepflegtes Erscheinungsbild, mathematische Kenntnisse und sehr ausgeprägte betriebswirtschaftliche Kenntnisse. Das Arbeitsfeld des Finanzdienstleister bzw. der Finanzdienstleisterin liegt im Innen- und Außendienst. Im Innendienst wird Kundenwerbung und -beratung auch durch den Einsatz von modernen Informations- und Kommunikationstechniken betrieben, wie z. B. Computer und Telefon. Im Außendienst wird ein Führerschein für PKW vorausgesetzt, da die Kunden aktiv aufgesucht werden. Die Kommunikationsfähigkeit und Empathie sind in der Beratung und Vorstellung von Finanz- und Versicherungsangeboten ein wesentlicher Faktor, um die Kunden von den eigenen Produkten zu überzeugen. Die Ausbildungszeiten richten sich nach dem jeweiligen Finanzdienstleistungsberuf, da sie teilweise auch auf einander aufbauen. Der Finanzdienstleistungskaufmann bzw. Finanzdienstleistungskauffrau haben eine Berufsausbildungszeit von drei Jahren.

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