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Gemeindepfleger - Haus-, Familienpflege / Gemeindeschwester - Haus-, Familienpflege

Die Gemeindeschwester und der Gemeindepfleger arbeiten in der Betreuung von Patienten aller Altersstufen. Sie werden überwiegend in der Pflege von alten oder chronisch kranken Patienten eingesetzt. Einsatzgebiete sind im ambulanten oder im privaten Pflegedienst oder auch auf einer Sozialstation vorstellbar. Voraussetzung für die Ergreifung des Berufs ist eine einschlägige Weiterbildung mit staatlicher Anerkennung auf Grundlage einer Ausbildung als Krankenschwester bzw. eines Krankenpflegers. Die Tätigkeiten der Gemeindeschwester bzw. des Gemeindepflegers können auch über die Qualifikation als Hauspfleger/in oder Familienpfleger/in ausgeübt werden. In Ihrer Tätigkeit führen sie nach Absprache mit dem Hausarzt die erforderlichen Pflegemaßnahmen durch. Sie sorgen für die Versorgung des Patienten mit Medikamenten und Injektionen, führe Verbandswechsel durch und beraten und besprechen die Maßnahmen mit den Angehörigen. Zum Aufgabengebiet gehören auch hauswirtschaftliche Arbeiten und die Beschaffung von Hilfsmitteln. Es werden ein gepflegtes Erscheinungsbild und ein gekonnter Umgang mit Patienten und deren Angehörigen erwartet. Ein Führerschein ist von Vorteil, da die Patienten zumeist zuhause aufgesucht werden müssen.

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