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Glasveredlermeister / Glasveredlermeisterin

Glasveredlermeister und Glasveredlermeisterinnen erfüllen Fach- und Führungsaufgaben in der Bearbeitung von Glasprodukten wie Spiegel oder Vasen. Ferner restaurieren sie wertvolle Glaserzeugnisse. Sie steuern die einzelnen Arbeitsschritte, leiten die Fachkräfte an und sind für die Ausbildung im Betrieb zuständig. Sie kümmern sich auch darum, dass Ganzglaskonstruktionen oder Verglasungen nach Vorgaben hergestellt und eingebaut werden. Glasveredlermeister und Glasveredlermeisterinnen sind in erster Linie in industriellen und handwerklichen Glasveredlungsbetrieben oder in Fachbetrieben, die u. a. Kristallglasartikel oder Glasschmucksteine erstellen, beschäftigt. Weitere Möglichkeiten ergeben sich zum Beispiel in Glasveredlungsabteilungen von Glashütten oder in Restaurierungsfachbetrieben der Kunstverglasung. Voraussetzung für den Zugang zu dieser Tätigkeit ist in der Regel die nach der Handwerksordnung geregelte abgeschlossene Weiterbildung als Glasveredlermeister bzw. Glasveredlermeisterin. Die Prüfung dieses zulassungsfreien Handwerks ist deutschlandweit einheitlich geregelt. Die Handwerksorganisationen und andere Bildungsanbieter geben Vorbereitungskurse auf die Prüfung, die in Vollzeit etwa 2-8 Monate und in Teilzeit 10-20 Monate dauern. Die Teilnahme an solchen Kursen ist für die Zulassung zur Prüfung aber nicht verpflichtend.

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