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Hafenaufseher (Wasserverkehr) / Hafenaufseherin (Wasserverkehr)

Der Hafenaufseher bzw. die Hafenaufseherin für den Bereich Wasserverkehr kommt in sämtlichen in- und ausländischen Hafenregionen, ob an Nord- oder Ostsee, oder in den zahlreichen Binnenhäfen zum Einsatz. Oft im angestellten Dienstverhältnis der Hafenaufsicht, unterliegt ihm bzw. ihr die Kontrolle des gesamten Hafens oder eines bestimmten Distriktes des Geländes. In diesem Einsatzgebiet sorgt der oder die Hafenaufseher/in für den reibungslosen Ablauf aller privaten und geschäftlichen Abläufe des Hafenbereiches. Vorrangig ist dabei der logistisch einwandfreie Ablauf des Seehandels, der Be- und Entladung der Schiffe, der Transport von Waren auf das Hafengelände bzw. von ihm fort und alle weiteren Vorgänge, die eine Planung und Koordination auf dem Gelände verlangen. In gleicher Weise pflegt der oder die Hafenmeister/in für den Bereich Wasserverkehr den zugeteilten Bezirk, führt Inspektionen im Bereich der Sicherheit durch und sorgt dafür, dass das Gelände instandgehalten wird. Auch in Bereichen der Personenschifffahrt und des reibungslosen Ablaufs von Transport, Personenlogistik und Personenverkehr zu Wasser findet der oder die Hafenmeister/in ihr Einsatzgebiet.

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