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Hauptamtlicher Lehrbeauftragter - Rettungsdienst / Hauptamtliche Lehrbeauftragte - Rettungsdienst

Die Berufsbezeichnung hauptamtlicher Lehrbeauftragter bzw. hauptamtliche Lehrbeauftragte für den Rettungsdienst gibt es nicht mehr. Heute bezeichnet man diesen Beruf als Lehrrettungsassistenten als Lehrrettungsassistentin. Diese koordinieren und leiten in Lehrrettungswachen die fachliche Ausbildung von rettungsdienstlichen Nachwuchskräften. Sie erstellen für sie die Ausbildungspläne, in denen die Inhalte der Notfallmedizin vermittelt werden. Tätig sind sie im Bereich der Erwachsenenbildung, in speziellen Lehrrettungswachen und Lehrrettungsschulen. Des Weiteren werden sie auch bei Trägern von Lehr- bzw. Rettungswachen, wie zum Beispiel der Feuerwehr, den+D105 Johannitern oder anderen Wohlfahrtsorganisationen beschäftigt. Die Weiterbildung dauert drei Wochen und wird in Vollzeit durchgeführt. Während der Weiterbildung werden beispielsweise Kenntnisse im Vorbereiten, Planen und Durchführen der Ausbildungssequenzen, im sinnvollen Einbeziehen der unterrichtsbezogenen Medien, im Bewerten des Verhaltens und der Leistung von anderen vermittelt. Um einen Zugang zu dieser Weiterbildung zu bekommen, ist keine bestimmte Schulbildung erforderlich. Jedoch sind eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Rettungsassistent bzw. als Rettungsassistentin, einige Jahre Berufserfahrung und eine Bescheinigung über eine bestimmte bereits geleistete Anzahl Stunden im Rettungseinsatz sowie ein Führungszeugnis der Polizei Pflicht. Zum Abschluss erfolgt eine Prüfung durch den Lehrveranstalter.

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