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Industriemeister - Feinoptik / Industriemeisterin - Feinoptik

Der Industriemeister bzw. die Industriemeisterin Feinoptik sind in der verantwortungsvollen Tätigkeit der Fach- und Führungsaufgaben in der betrieblichen optischen Industrie tätig. Das Hauptaufgabengebiet vom Industriemeister Feinoptik bzw. der Industriemeisterin Feinoptik liegt insbesondere in der Produktion sowie der Fertigung von Sehhilfen. Der Industriemeister Feinoptik sowie die Industriemeisterin Feinoptik bildet die Schnittstelle, die zwischen der Produktion, der kaufmännischen Verwaltung und der Betriebsleitung bzw. den fertigenden Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Die Überwachung der Produktionsziele in Qualität, Menge, Termintreue und Wirtschaftlichkeit ist die Hauptaufgabe dieses Berufszweiges. Die Tätigkeit wird überwiegend in Firmen ausgeübt, die optische, fotografische und feinmechanische Erzeugnisse herstellen. So können auch Kamera- und Brillenglashersteller der Arbeitgeber für diesen Berufszweig sein. Nach der Optikerausbildung ist diese Ausbildung über eine berufliche Weiterbildung durchzuführen, die dem Berufsbildungsgesetzt unterliegt. In einer Vollzeitausbildung liegt die Ausbildungszeit bei rund sechs Monaten während die Teilzeitausbildung sich über einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren erstrecken kann.

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