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Kunstsachverständiger/-verständige / Kunstsachverständiger/-verständige

Der Kunstsachverständiger und die Kunstsachverständige haben die Aufgabe, Kunstgegenstände fachlich zu bewerten. Für diese Tätigkeit ist breites und fundiertes Fachwissen über die Kunstgegenstände, die bewertet werden sollen, unerlässlich. Die Fähigkeit, Gutachten in Schriftform zu verfassen, ist besonders wichtig, da diese Beurteilung von anderen als unabhängig und objektiv anerkannt wird. Gutachten oder Urkunden werden vom Kunstsachverständigen z.B. dann ausgestellt, wenn die Echtheit eines Kunstgegenstandes attestiert werden soll. Häufiger allerdings soll der Wert von Kunstgegenständen taxiert werden. Dies kann insbesondere beim Handel mit Kunstgegenständen von Bedeutung sein, aber auch in Erbfällen oder bei Rechtsstreitigkeiten ist der Sachverstand des Kunstsachverständigen gefragt. Ähnlich wie Sachverständige anderer Fachgebiete ist auch der Kunstsachverständige völlig unabhängig. Zur formalen Ausbildung gehört in der Regel ein abgeschlossenes Hochschulstudium im einschlägigen Bereich (z.B. Kunst- oder Kulturgeschichte) sowie ein Sachkundenachweis. Dieser kann nach mehrjähriger Berufserfahrung und Weiterbildung im Fachgebiet erbracht werden. Die Bezeichnungen Sachverständiger/in und Öffentlich bestellte/r und vereidigte/r Sachverständige/r sind zu unterscheiden: Sachverständige/r ist zunächst ein ungeschützter Begriff, den jeder führen darf. Öffentlich bestellte/r und vereidigte/r Sachverständige/r hingegen ist nur, wer durch eine Berufskammer oder das Regierungspräsidium eines Landes dazu bestellt wurde. Diese Sachverständigen werden auch vor Gericht anerkannt.

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