Berufsbilder
Personalleiter / Personalleiterin
Personalleiter oder Personalleiterin innerhalb eines Betriebes wird man in der Regel nur, wenn man eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung und viele Jahre
Berufserfahrung nachweisen kann. Um sich für einen Posten als Personalleiter oder Personalleiterin zu qualifizieren, muss man auch eine betriebswirtschaftliche
Weiterbildung absolvieren, welche zu unterschiedlichen Abschlüssen führen kann. Hier gibt es z. B. den Abschluss zum Personalleiter bzw. zur Personalleiterin,
zum Betriebswirt (entweder an der Fach- oder Hochschule), zum Fachkaufmann/-frau für Personal, zum Fachwirt für Industrie, Wirtschaft oder betriebliches
Management, zum Personalreferenten und noch zu einigen anderen Berufen. Personalleiter oder Personalleiterin arbeiten meistens als Leiter der Personalabteilung
von großen Unternehmen, wie etwa Konzernen, Holdings und Großbetrieben, da nur Firmen von bestimmter Größe eigene Personalabteilungen besitzen. In
diesen Unternehmen sind die Personalleiter und Personalleiterinnen damit beauftragt, die Personalbeschaffung und die Personalplanung zu koordinieren.
Dazu gehört das Definieren von Aufgabenbereichen und Positionen genauso wie das Entwickeln und Umsetzen von Stellenplänen, auf Grundlage derer sie den
Bedarf an Personal herausfinden und passende Strategien im Bezug auf die Beschaffung von Personal entwickeln. Die Personalleiter und Personalleiterinnen sind
auch in der Personalentwicklung tätig. In diesem Bereich werden von ihnen Mitarbeiterqualifikationen ermittelt und Weiterbildungspläne zur Fortbildung der
Mitarbeiter erstellt. Der Personalleiter bzw. die Personalleiterin arbeiten auch im Tätigkeitsfeld der Personalverwaltung. In diesem Tätigkeitsbereich kümmern sich
die Angehörigen dieses Berufszweiges um die effiziente Personalabrechnung und auch Gespräche mit dem Gesamtbetriebsrat gehören zu ihrem Aufgabengebiet.
Diese Verhandlungen geschehen im Normalfall im Auftrag und im Namen der Geschäftsführung des Unternehmens. Ist das Unternehmen, in dem der Personalleiter
oder die Personalleiterin angestellt ist, international tätig, so kommen auch Aufgaben der transnationalen Personalarbeit hinzu, wie z. B. das Senden von Fachkräften
in andere Länder oder der Schriftverkehr mit den Personalabteilungen der anderen angeschlossenen Unternehmen. Viele Personalleiter und Personalleiterinnen sind
auch damit betraut Kontakt zu Universitäten zu pflegen, sei es im Bereich von Firmenbörsen oder hinsichtlich der Erstellung von personalrelevanten Statistiken. Wer
den Beruf des Personalleiters oder der Personalleiterin anstrebt, sollte sich dessen bewusst sein, dass diese Tätigkeit mit viel Arbeit im Sitzen, hier v. a.
Bildschirmarbeit im Büro, verbunden ist (z. B. Ermittlung von Personalbedarf, Aufgaben der Personalverwaltung). Man sollte auch sorgfältig und gewissenhaft
arbeiten und keine Scheu vor der Beschäftigung mit rechtlichen Vorschriften und Gesetzestexten im Allgemeinen haben. Des Weiteren sollte der Berufsanwärter
Führungsqualitäten besitzen und mit Menschen umgehen können, muss man doch in diesem Beruf unter anderem den Mitarbeitern beratend und betreuend zur
Seite stehen. Personalleiter können in verschiedenen Wirtschaftszweigen eingesetzt werden.
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