Berufsbilder

Pflegemanager / Pflegemanagerin

Der Beruf des Pflegemanagers oder der Pflegemanagerin verlangt ein vorheriges Studium an der Fachhochschule oder der Universität. Die Regelstudienzeit beträgt 6 bis 8 Semester. Pflegemanager und Pflegemanagerinnen sind, wie der Name schon sagt, meist im Pflegemanagement tätig. Viele arbeiten jedoch auch in der Pflegepädagogik, der Pflegeforschung und der Pflegebegutachtung von Krankenhäusern und anderen pflegerischen Einrichtungen. Des Weiteren üben viele Pflegemanager und Pflegemanagerinnen eine Lehrtätigkeit im pflegerischen Bereich aus. Im Allgemeinen ist es die Funktion der Angehörigen dieses Berufsstandes dafür Sorge zu tragen, dass im pflegerischen Bereich einer Klinik oder einer Pflegeeinrichtung alles reibungslos funktioniert. Das beinhaltet die Erstellung von Dienstplänen auf denen die Schichten des Pflegepersonals, des gesamten Klinikpersonals oder der ambulanten Dienste eingezeichnet sind. Der Pflegemanager oder die Pflegemanagerin legt auch die Pflegestandards und -kriterien fest und überwacht, dass diese den Qualitätsstandards Aufgrund dieses Aufgabenbereiches muss der Pflegemanager oder die Pflegemanagerin viel Zeit vor dem Computer zubringen, weshalb EDV-Kenntnisse für den Berufsanwärter von Vorteil sind. Auch Deutschkenntnisse und genaue Kenntnisse bezüglich des Gesundheitsrechts sind unerlässlich. Wer Pflegemanager oder Pflegemanagerin werden will, der sollte sich auch darüber im Klaren sein, dass Kenntnisse über medizinische Sachverhalte für einen Pflegemanager oder eine Pflegemanagerin sehr wichtig sind. Auch gehört es zu den Aufgaben eines Pflegemanagers oder einer Pflegemanagerin zu planen und zu organisieren sowie eine Vorgesetztenfunktion auszuüben. Unternehmerisches und systematisches Denken gehören auch zu den Anforderungen dieses Berufsbildes. Der Pflegemanager oder die Pflegemanagerin braucht auch eine gesunde Portion Selbstvertrauen um die Angestellten der Klinik oder der Pflegeeinrichtung zu bewerten oder gegebenenfalls auch zu kritisieren. Ist ein Angehöriger dieses Berufes in der Aus- und Weiterbildung von Pflegepersonal tätig, dann gehört es auch zu den Aufgaben des Pflegemanagers oder der Pflegemanagerin Lehrpläne und Studienreihen zu erstellen. Da man die Mitglieder des Pflegepersonals ja immer auf dem neuesten Stand halten möchte, muss sich der Pflegemanager oder die Pflegemanagerin ständig über alle Neuigkeiten des Gesundheitswesen informieren und die neuen Erkenntnisse an das Pflegepersonal weitergeben. Wenn der Pflegemanager oder die Pflegemanagerin als Fachmann bzw. Fachfrau für etwa eine Krankenversicherung tätig ist, gehört es häufig auch zu seinem Aufgabengebiet Gutachten zu erstellen. In dieser Funktion als Pflegesachverständiger erstellt der Pflegemanager oder die Pflegemanagerin z. B. Gutachten bezüglich der Einstufung eines Versicherten in eine bestimmte Pflegestufe. Auf Basis ihrer Kenntnisse und der gesetzlichen Richtlinien erstellen der Pflegemanager oder die Pflegemanagerin auch Gutachten für juristische Zwecke, z. B. im Fall von Entschädigungszahlungen. Will ein Angehöriger dieses Berufsstandes in der Wissenschaft und Forschung tätig werden, muss zuerst ein Master- oder Diplomstudium absolviert werden.

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