Berufsbilder

Praktikant / Praktikantin

Der Praktikant und die Praktikantin haben mit dem Praktikum, welches sie als solcher absolvieren, die Möglichkeit in einem Beruf erste Erfahrungen zu sammeln. Entweder um herauszufinden ob der von ihnen angestrebte Beruf der Richtige ist oder auch weil das Praktikum für das Studium, welches sie beginnen möchten notwendig ist sowie aufgrund der Hoffnung auf eine Festanstellung. Die Vergütung sowie die Arbeitsbedingungen werden dabei vom Unternehmer bzw. dem Arbeitgeber festgelegt. Durch das Praktikum haben beide Seiten die Möglichkeit zu sehen, ob sie sich eine Zusammenarbeit vorstellen können. Sie haben so die Chance sich besser kennen zu lernen, bevor eine entgültige Entscheidung getroffen wird. Der Praktikant und die Praktikantin arbeiten meist vorübergehend in einem Betrieb, wo sie praktische Kenntnisse und Erfahrungen für einen bestimmen Berufszweig sammeln können. Ein Praktikumsverhältnis ist aber keine Berufsausbildung. Das Praktikum kann häufig ein Teil der Gesamtausbildung sein und zum Beispiel die Zulassung für ein Studium, einen Job oder eine angestrebte Ausbildung. Bevor der Praktikant und die Praktikantin ihr Praktikum beginnt, sollte ein Vertrag abgeschlossen werden, in dem die Dauer der Tätigkeit in der Firma sowie das Arbeitsentgelt festgehalten sind. Im Unternehmen sollte ein Mentor für den Praktikanten und die Praktikantin zur Verfügung stehen, zu dem sie mit allen ihren Fragen kommen können. Nach Abschluss des Praktikums haben der Praktikant und die Praktikantin Anspruch auf ein Zeugnis. An vielen Hochschulen und Universitäten müssen sie für viele Fachrichtungen ein so genanntes Praxissemester absolvieren. Sowohl welche Firmen und Tätigkeiten zulässig sind als auch die Dauer des Praktikums schreibt dabei die jeweilige Studienordnung vor. Der Praktikant und die Praktikantin können dabei auch mit eigenen Aufgaben betraut werden und übernehmen die gleichen Aufgaben wie der reguläre Mitarbeiter oder Mitarbeiterin des Unternehmens. Die persönliche Fortbildung steht bei allen anderen freiwilligen Praktikanten und insbesondere Berufseinsteigern im Vordergrund. Auch sie sind sozialversicherungspflichtig. Studenten im Pflichtpraktikum bilden dabei die Ausnahme. Sie sind über die Universität versichert. Das Praktikum ist dabei ein Teil des Studiums. Die Vergütung, die sie erhalten, ist eher eine Art Aufwandsentschädigung oder eine Beihilfe zum Lebensunterhalt. Der Praktikant und die Praktikantin arbeiten vorübergehend in einem Betrieb zum Sammeln von praktischen Kenntnissen und Erfahrungen, die für sie zur Vorbereitung auf einen Beruf nötig sind. Sie sind in die Arbeitsorganisation mit eingegliedert und unterliegen dem Weisungsrecht bezüglich des Inhalt, Durchführung, Dauer, Ort und ihrer genauen Tätigkeit. Die Dauer des Praktikums kann bis zu 3 Monate betragen. An vielen Schulen wird auch vor Beendigung der Schule ein Praktikum der Schüler absolviert, damit diese in ihren eventuellen Wunschberuf reinschnuppern können.

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Praktische Tätigkeit I und II im Rahmen der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten für 2024 (m/w/d) mehr Info
Anbieter: Bezirkskliniken Schwaben
Ort: Kaufbeuren
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