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Professor (Uni) - wissenschaftlichen Hochschulen / Professorin (Uni) - wissenschaftlichen Hochschulen

Professoren und Professorinnen für wissenschaftliche Hochschulen sind zuständig für die Vorbereitung der Studenten auf Berufe, in denen sie wissenschaftliche Erkenntnisse und Arbeitsweisen anwenden. So geben sie ihr Wissen weiter und lehren die Studierenden. Folglich werden von ihnen Lehrveranstaltungen gehalten und Prüfungen abgenommen. Die Beteiligung an der Studienfachberatung fällt ebenso in ihren Tätigkeitsbereich. Desweiteren leiten sie den Nachwuchs zu selbstständiger wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeit an. Weitere Aufgaben sind die Mitwirkung in der Hochschulverwaltung, die Teilnahme an Sitzungen und die Veröffentlichung von Forschungsergebnissen in entsprechenden Zeitschriften. Ferner sind Professoren für wissenschaftliche Hochschulen in der Personalführung und Sachverwaltung beschäftigt. Sie sind Mitglied im Fachbeirat und entscheiden so gemeinsam mit anderen Kollegen über alle Angelegenheiten, die die Forschung oder Lehre betreffen. Darüber hinaus präsentieren sie auf internationalen Kongressen ihre Forschungsergebnisse. Zugang zu dieser Tätigkeit erwirbt man über eine Berufung durch die nach Landesrecht zuständige Stelle. Diese erfolgt normalerweise nach einer öffentlichen Ausschreibung auf Vorschlag der Hochschule. Außerdem werden ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung und eine besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit vorausgesetzt.

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