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Raumpfleger / Raumpflegerin

Ein/e Raumpfleger/-in ist für die Säuberung und Reinigung von Wohn- und Büroräumen verantwortlich, sowie für Räume öffentlicher Gebäude. Seine/ihre Tätigkeiten erstrecken sich dabei auf alle Gegenstände, welche sich in den zu reinigenden Räumen befinden, einschließlich Türen, Fenster, Fußböden und Mobiliar. Je nach Arbeitsauftrag werden die Reinigungsarbeiten im vorher festgelegten Turnus durchgeführt. Das Mobiliar wird vom Staub befreit, der Fußboden je nach Beschaffenheit gesaugt oder gewischt. Der/die Raumpfleger/-in hat die erforderliche Kompetenz zu entscheiden, welches Reinigungsmittel und welches Reinigungsgerät angemessen oder notwendig sind, und bringt die entsprechenden technischen Geräte fachgerecht zum Einsatz. Über die Verwendung von chemischen Reinigungsmitteln ist der/die Raumpfleger/-in umfassend und ausreichend informiert und besitzt genügend Verantwortungsbewusstsein im wirtschaftlichen aber auch umweltschonendem Umgang damit. Tätigkeitsfelder finden Raumpfleger/-innen bei Gebäude- oder Objektreinigungsfirmen oder sie werden direkt von Unternehmen angestellt. Arztpraxen, Labore, Rechtsanwaltskanzleien beschäftigen häufig eine/n Raumpfleger/-in im direkten Arbeitsverhältnis, zum Teil auch in Form der geringfügigen Beschäftigung. Weitere Einsatzorte sind Krankenhäuser, Altenheime, Schulen und öffentliche Behörden, Museen und Theater. Privathaushalte sind ebenfalls häufig Einsatzorte, hier findet gerne ein Anstellungsverhältnis auf Minijobbasis statt oder im Rahmen von Nachbarschaftshilfe, wofür keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Im Privathaushalt ist der/die Raumpfleger/-in oft für alle hauswirtschaftlichen Tätigkeiten außer Kochen zuständig. Auch die Wäschepflege kann hier mit zu den Aufgabengebieten gehören, auf jeden Fall aber die Säuberung von Geschirr und Küche insgesamt, Wohnräume, Kinderzimmer, Badezimmer mit sanitären Anlagen und teilweise auch die Reinigung von Außenanlagen und Treppenhäusern. Als Raumpfleger/-in wird man in vielen Fällen auch ohne Ausbildung beschäftigt, die Einarbeitung erfolgt dann objektbezogen. Raumpfleger/-in ist aber auch ein Ausbildungsberuf, den man bei einer Gebäudereinigungsfirma erlernen kann. Hierfür ist kein Mindestschulabschluss erforderlich. Als persönliche Voraussetzung sollte man körperliche Belastbarkeit mitbringen, man sollte schwindelfrei sein und man sollte keinen Ekel im Umgang mit Schmutz empfinden. Da die Tätigkeit stark Service orientiert ist, sollte man die entsprechende Service Grundeinstellung zu seiner Tätigkeit mitbringen.

Stellenangebote

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Anbieter: STRABAG PROPERTY & FACILITY SERVICES GMBH
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