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Rechtspfleger / Rechtspflegerin

Rechtspflegerinnen bzw. Rechtspfleger treffen eigenverantwortlich und in der Sache unabhängig gerichtliche Entscheidungen in Bereichen, die ihnen übertragen wurden. Beim Grundbuchrecht entscheiden sie darüber, ob Hypotheken, Grundschulden oder verschiedene Rechte (z.B. Wegerechte, Wohn- und Erbbaurechte) ins Grundbuch eingetragen oder gelöscht werden. Bei Vormundschaften oder Pflegschaften, die von einer Richterin oder einem Richter angeordnet werden, bestellen sie eine(n) Betreuer/in, die/der sich beispielsweise bei Menschen mit Demenzerkrankung um Vermögensverwaltung und Schriftverkehr kümmert. Dem oder der eingesetzten Betreuer/in stehen sie mit Rat und Tat zur Seite und erteilen die notwendigen Vollmachten bzw. Genehmigungen. Im Bereich Erbrecht eröffnen sie Testamente, lesen den letzten Willen des oder der Verstorbenen vor und fertigen Erbscheine gemäß der gesetzlichen Erbfolge an. Das Entgegennehmen von Klageanträgen und ähnlichen Schreiben gehören ebenfalls zu ihren Aufgaben sowie die Festsetzung von Verfahrenskosten nach Ende eines Prozesses. Im Bereich Mahn- und Vollstreckungswesen entscheiden sie über beantragte Lohnpfändungen sowie Pfändungen von Giro- und Sparkonten. Werden sie bei der Staatsanwaltschaft beschäftigt, sorgen sie sich um die Vollstreckung der festgelegten Strafe, d.h. Laden der Verurteilten zum Haftantritt und das Einziehen von Geldstrafen. Um die Tätigkeit als Rechtspflegerin bzw. Rechtspfleger ausüben zu können, müssen Sie einen Vorbereitungsdienst als Beamtenanwärter/in an einer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung absolvieren. Dieser dauert in der Regel drei Jahre. Als Schulabschluss wird die Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife gefordert.

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