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Richter (Uni) / Richterin (Uni)

Richterinnen und Richter sind für die Rechtsprechung im Namen des Volkes verantwortlich und schlichten Konflikte zwischen Parteien; dabei legen die Deutschen Gesetze dem vorliegenden Fall entsprechend aus. Voraussetzung für ein Jurastudium ist die Fachoberschulreife. Wer diese erhalten hat, kann sich für das neun Semester lange Jurastudium bewerben. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums, welches das Bestehen des 1. und 2. Staatsexamens voraussetzt, absolviert der frisch ausgebildete Richter ein zweijähriges Referendariat, in dem er praktische Berufserfahrung sammelt. Es steht dem Richter offen, danach ein einjähriges Praktikum im Ausland zu absolvieren, um die Mentalität anderer Kulturen besser kennenzulernen und einschätzen zu können. Nach abgeschlossener Berufsausbildung absolviert der Richter drei Probejahre, bevor er vom Staat in den Beamtenstand erhoben wird. Die Arbeitszeiten des Richters sind an die Öffnungs- bzw. Arbeitszeiten der Behörden gebunden. Ausgebildete Richter finden Beschäftigung an verschieden Gerichten des Deutschen Staates, beispielsweise an Landes- oder Arbeitsgerichten. Je nach Gericht richten Sie dort z.B. im Zivil- oder Arbeitsrecht.

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