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Singschullehrer / Singschullehrerin

Singschullehrer bzw. Singschullehrerinnen geben Kindern oder Erwachsenen Einzel- oder Gruppenunterricht und bilden diese musikalisch aus. Sie müssen individuelle Begabungen erkennen und die Schülerinnen und Schüler für Musik begeistern können. Sie planen Aufführungen und bereiten ihre Schüler auf Musikveranstaltungen vor, außerdem erteilen sie z.T. auch musiktheoretischen Unterricht. Neben den speziell ausgebildeten Singschullehrern können Gesangs- und Musiklehrer diese Tätigkeit übernehmen. Die Ausbildung zum Singschullehrer ist landesrechtlich geregelt und gehört zu den schulischen Ausbildungen für leitende Aufgaben in der Laienmusik. Die Ausbildung dauert 2 Jahre und findet an Berufsfachschulen für Musik statt, der Unterricht ist dabei sowohl praktisch als auch theoretisch und erstreckt sich auf allgemeinbildende und musikalische Fächer. Um zu der Ausbildung zugelassen zu werden, wird ein Hauptschulabschluss vorausgesetzt. Je nach Leistung ist es möglich, während der Ausbildungszeit einen mittleren Bildungsabschluss zu erreichen. Flexibilität und Organisationsfähigkeit werden gefordert; außerdem sind pädagogische Fähigkeiten von entscheidender Bedeutung. Gegenüber den Schülern sollte Verantwortungsbewusstsein und Einfühlungsvermögen gezeigt werden.

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