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Sozialversicherungsfachangestellter - Rentenversicherung / Sozialversicherungsfachangestellte - Rentenversicherung

Der bzw. die Sozialversicherungsfachangestellte in der Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung arbeiten kundenorientiert und beraten in allen Fragen der Altersvorsorge. Zudem kann die berufliche und medizinische Rehabilitation zu ihren Aufgabengebieten gehören. Das Berechnen der Rente des Versicherungsnehmers gehört ebenso zu den alltäglichen Tätigkeiten, wie die Anweisung der Gelder. Außerdem sind Aufgaben in der Verwaltung wie z. B. die Beitragsbuchhaltung zu erledigen. In erster Linie muss sich der bzw. die Sozialversicherungsfachangestellte in der Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung (Synonym: Angestellter bzw. Angestellte in der gesetzlichen Rentenversicherung) in den Gesetzen und Bestimmungen des Versicherung- und Sozialwesens auskennen und dieses Wissen laufend vertiefen. Ein gepflegtes und sicheres Auftreten gegenüber Kunden, aber auch Partnern wie Krankenkassen oder Krankenhäusern ist Pflicht. Der sichere Umgang mit modernen Kommunikationsmitteln (PC, Handy, Beamer etc.) wird vorausgesetzt. Gleiches gilt für die allgemeinen Kenntnisse der Mathematik, da das Berechnen von Beiträgen und Leistungen einen großen Teil der Tätigkeit ausmacht. Eine Spezialisierung (Verwaltung, Rechnungswesen, Kundenberatung) ist möglich.

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