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Sprengmeister / Sprengmeisterin

Sprengmeister und Sprengmeisterinnen übernehmen die ordnungsgemäße Ausführung von unterschiedlichen Sprengarbeiten. Vorab informieren sie die zuständigen Behörden über die Sprengvorhaben und sperren das Gebiet ab. Sie organisieren auch den Transport der Sprengmittel, kümmern sich um ihre Vorbereitung, übernehmen die Sprengzündung und geben den Ort frei, nachdem sie kontrolliert haben, dass die Sprengsätze ordnungsgemäß detoniert sind. In der Kampfmittelbeseitigung sind sie für die Entschärfung von alter Munition wie Bombenblindgängern verantwortlich. Sprengmeister und Sprengmeisterinnen sind vor allem in Naturstein-, Kies- und Sandwerken beschäftigt. Weitere Möglichkeiten ergeben sich bei Abbruchunternehmen, in Bergbau- und Tiefbauunternehmen sowie bei Herstellern pyrotechnischer Erzeugnisse. Sie arbeiten aber auch in Unternehmen der Minenräumung. Voraussetzung für den Zugang zu dieser Tätigkeit ist in der Regel die Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang oder eine erfolgreiche Sachkundeprüfung bei der zuständigen Behörde. Es gibt gesonderte Lehrgänge für besonders Aufgaben. Die Grundlehrgänge und Sonderlehrgänge dauern im Vollzeitunterricht zwischen 5 Tagen und einigen Wochen. Wiederholungslehrgänge dauern 2 Tage und sind alle 5 Jahre zu durchlaufen.

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