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Staatsanwalt/Staatsanwältin (Uni) / Staatsanwalt/Staatsanwältin (Uni)

Staatsanwälte und Staatsanwältinnen sind in erster Linie im Bereich der Strafverfolgung und in gerichtlichen Strafverfahren beschäftigt. Wenn ein ausreichender Verdacht auf eine Straftat besteht, leiten sie Ermittlungsverfahren ein und sind für ihre gesetzmäßige und sachgerechte Durchführung verantwortlich. Nach den abgeschlossenen Ermittlungen liegt es an ihnen, zu entscheiden, ob Anklage erhoben oder das Ermittlungsverfahren eingestellt werden soll. Bei einer öffentlichen Anklage reichen sie die entsprechende Anklageschrift oder den Antrag auf Strafbefehl beim Gericht ein und vertreten die Anklage während der Hauptverhandlung. Darüber hinaus beteiligen sie sich entscheidend am Begnadigungsverfahren und an der Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen. Staatsanwälte und Staatsanwältinnen sind vor allem bei der Bundesanwaltschaft des Bundesgerichtshofs oder bei Staatsanwaltschaften von Oberlandes- und Landesgerichten tätig. Voraussetzung für den Zugang zu dieser Tätigkeit sind in der Regel ein erfolgreich absolviertes rechtswissenschaftliches Hochschulstudium, das 2. juristische Staatsexamen, eine dreijährige Beschäftigung im staatsanwaltschaftlichen Dienstverhältnis und die Ernennung zum Staatsanwalt bzw. zur Staatsanwältin. Man braucht für diesen Beruf umfangreiche juristische Kenntnisse, ein sicheres Auftreten, eine sorgfältige Arbeitsweise und Überzeugungskraft.

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