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Taxifahrer / Taxifahrerin

Taxifahrer/-innen sind in der Personenbeförderung tätig. Sie bringen Personen und deren Gepäck an ein gewünschtes Fahrziel. Dabei unterliegen sie der gesetzlichen Beförderungspflicht innerhalb des behördlich zugewiesenen Pflichtfahrgebietes. Sie nehmen innerhalb dieser vorgegebenen Bereiche Beförderungsaufträge an und bringen die Fahrgäste an den angegebenen Zielort. Die Beförderungsaufträge erhält der Taxifahrer/die Taxifahrerin über die Taxizentrale per Funk. Fahrgäste können auch direkt in ein freies Taxi einsteigen und den Beförderungsauftrag persönlich geben. Die Taxifahrer/-innen, welche aktuell keinen Fahrauftrag haben, sammeln sich an bestimmten festgelegten Taxiständen und warten dort auf neue Aufträge, entweder per Funk oder direkt durch einsteigende Fahrgäste. Der Taxifahrer/die Taxifahrerin ist für den technisch einwandfreien Zustand des Fahrzeugs verantwortlich, vor Dienstbeginn überprüft er/sie deshalb die Betriebs- und sicherheitsrelevanten Funktionen. Die Sauberkeit des Fahrgastraumes wird ebenfalls von ihm/ihr überprüft und im Bedarfsfalle hergestellt. Taxifahrer/-innen üben ihre Tätigkeit häufig auf selbstständiger Basis aus. Sie finden aber auch als Angestellte eines Taxiunternehmers eine Arbeit. Das Arbeitsverhältnis kann in Vollzeit oder Teilzeit gestaltet sein und eignet sich auch für die Beschäftigung von Studenten oder anderen Minijobbern. Der/die angestellte Taxifahrer/-in führt über die durchgeführten Fahrten Buch in Form von Arbeitsnachweisen, welche als Abrechnungsunterlage mit dem Unternehmer dienen. Neben der Beförderung von Personen, führen Taxifahrer/-innen auch Aufträge im Kurierdienst aus. Darüber hinaus bieten Unternehmen im Taxigewerbe auch einen Mietwagenservice mit Fahrer an. In diesem Zusammenhang üben Taxifahrer/-innen Tätigkeiten aus, die einen langfristigen Charakter und eine intensive Kundenbindung haben. Eine spezielle Ausbildung ist für den Beruf nicht vorgesehen, allerdings ist das Vorhandensein der Fahrerlaubnis zwingend erforderlich sowie die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung und das erfolgreiche Ablegen der Ortskenntnisprüfung. Als persönliche Voraussetzungen sind Fremdsprachenkenntnisse hilfreich, ein starker Servicegedanke sowie eine ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit. Die Fahrgäste suchen häufig bei den Fahrern/Fahrerinnen ortsbezogene Informationen oder Tipps für Freizeitgestaltung, daher sollten die entsprechenden Kenntnisse vorhanden sein. Die Bereitschaft zur Schichtarbeit ist ebenfalls eine zwingende persönliche Voraussetzung.

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