Berufsbilder

Teilezurichter / Teilezurichterin

Bei dem Beruf des/r Teilezurichter/s handelt es sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf. Geregelt ist diese Ausbildung im Berufsbildungsgesetz (BBiG). Dort kann demnach nachgelesen werden, was bei diesem Beruf beachtet werden muss. Es ist so, dass diese Ausbildung nicht zwingend praktisch erfolgen muss. Eine theoretische, also schulische, Ausbildung reicht vollkommen aus. Die Dauer der Ausbildung beträgt in der Regel 2 Jahre, somit also weniger, als in den meisten anderen Ausbildungsberufen. Teilezurichter/innen werden in der Regel im Metallbauhandwerk eingestellt. Hier sind sie nicht nur für die Herstellung bestimmter Teile, sondern auch für die eventuelle Montage zuständig. Hinzu kommt, dass bestimmte Maschinen von/m der Teilezurichter/in gewartet werden müssen. Die Arbeitsplätze, die sich einem/r Teilezurichter/in bieten, finden sich vor allem in der Metallbaubranche, also in Unternehmen, die dieser Branche angehören. Doch nicht nur hier können sie beschäftigt werden. Vor allem auch in Unternehmen, welche Maschinen oder Geräte herstellen, können Teilezurichter/innen arbeiten. Einsatzmöglichkeiten gibt es demnach viele. Nach der Ausbildung einen Arbeitsplatz zu finden, sollte, sofern gute Leistungen nachgewiesen werden können, nicht sehr schwer sein. Diese guten Leistungen sind allerdings häufig die Grundvoraussetzung dafür, eine Anstellung zu finden, denn die meisten Chefs möchten, dass ihre Angestellten etwas leisten.

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