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Tierpfleger - Tierheim und Tierpension / Tierpflegerin - Tierheim und Tierpension

Tierpfleger und Tierpflegerinnen mit der Fachrichtung Tierheim und Tierpension sind dafür zuständig, Haustiere zu betreuen und versorgen. In Tierheimen übernehmen sie die Pflege von ausgesetzten, verwahrlosten, abgegebenen, entlaufenen oder verletzten Tieren. In Tierpensionen betreuen sie Haustiere temporär, während ihre Halter zum Beispiel im Urlaub oder beruflich unterwegs sind oder sich durch einen Krankheitsfall vorübergehend nicht um ihr Tier kümmern können. Tierpfleger und Tierpflegerinnen mit der Fachrichtung Tierheim und Tierpension finden Beschäftigung in Tierheimen und Tierpensionen, aber auch in Zoos, Tierkliniken oder bei Betreibern von Tiergehegen. Voraussetzung für den Zugang zu diesem Beruf ist in der Regel die nach dem Berufsbildungsgesetz staatlich anerkannte Ausbildung zum Tierpfleger bzw. zur Tierpflegerin. Es handelt sich hierbei um eine bundesweit einheitlich geregelte Lehre, die 3 Jahre dauert und in Industrie und Handel angeboten wird. Dabei kann man zwischen den Fachrichtungen Forschung und Klinik, Tierheim und Tierpension und Zoo wählen.

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