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Tierwirt - Geflügelhaltung / Tierwirtin - Geflügelhaltung

Der Tierwirt bzw. die Tierwirtin für Geflügelhaltung ist ein klassischer Ausbildungsberuf in der Landwirtschaft, der im Regelfall nach drei Jahren Lehrzeit ausgeübt werden kann. Er oder sie arbeitet oft als Angestellte auf Geflügelfarmen und -betrieben oder leitet diese nach einigen Jahren Berufserfahrung selbst. Die Hauptaufgabe des Tierwirtes bzw. der Tierwirten im Bereich der Geflügelhaltung ist die Aufzucht, Versorgung sowie abschließende Vermarktung von Geflügel, welches in der Nahrungsmittelindustrie eingesetzt wird, beispielsweise Hühner, Puten oder Gänse. Er oder sie betreut hierbei das Geflügel vom Zeitpunkt des Schlüpfens über die gesamte Aufzuchtsdauer und sorgt hierbei für eine artgerechte Haltung - vor allem in den Bereichen Ernährung und Gesundheit der Tiere. Der Tierwirt bzw. die Tierwirtin besitzt zudem - gerade bei der Leitung eines eigenen Mastbetriebes - wirtschaftliches Geschick, um den eigenen Geflügelbestand möglichst gewinnbringend weiterzuverkaufen. In größeren Betrieben kann er oder sie auch ausschließlich in Spezialbereichen wie der Eierzeugung oder der Schlachtung eingesetzt werden.

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