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Verbandsgeschäftsführer / Verbandsgeschäftsführerin

Verbandsgeschäftsführer und Verbandsgeschäftsführerinnen arbeiten bei Selbsthilfeorganisationen, Gewerkschaften, Industrieverbänden oder Verbänden des Verbraucherschutzes. Sie sind dort für die Leitung von Verbandsgeschäftsstellen zuständig, was auch Personalentscheidungen beinhalten kann.Dabei folgen sie den vom Vorstand des Verbandes vorgegebenen Weisungen und führen die laufenden Geschäfte. Darüber hinaus partizipieren sie an den Sitzungen und Ausschüssen des Verbandes und bringen ihr Wissen und ihre Erfahrungen aus ihrer Geschäftsstelle beratend ein. Zusätzlich ist es ihre Aufgabe, die Verbandsmitglieder über aktuelle Geschehnisse und Veränderungen auf dem Laufenden zu halten. Auch in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sind sie aktiv und pflegen zusätzlich die Kontakte zu regionalen, nationalen und internationalen Partnern der Verbände. In besonderen Fällen obliegt es ihnen, den Verband bzw. ihre Geschäftsstelle vor Gericht vertreten zu müssen. Für eine Verwendung als Verbandsgeschäftsführer bzw. als Verbandsgeschäftsführerin kommen im Normalfall nur Bewerber mit einer langjährigen Berufserfahrung und einer einschlägigen Berufsausbildung bzw. meist einem entsprechenden Studium in Frage. Sie finden in den verschiedensten Branchen Anstellung.

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