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Verkaufsaufsicht / Verkaufsaufsicht

Verkaufsaufsichten sind für den ordnungsgemäßen Verkauf in separaten Abteilungen von Kaufhäusern oder in Spezialgeschäften verantwortlich. Sie beraten Kunden und stellen den reibungslosen Verkauf der Waren sicher. Da sie täglich mit Menschen umgehen, sind Kontaktfreudigkeit, Offenheit und Einfühlungsvermögen von Vorteil. Sie übernehmen die Überprüfung der Warenbestände und die Veranlassung der Nachbestellungen. Desweiteren kontrollieren sie den Zustand der Ausstellung und die Exaktheit der Warenauszeichnungen. Reklamationen werden ebenso von Verkaufsaufsichten entgegengenommen. Diese werden sofort selbst bearbeitet oder an die zuständige Stelle weitergeleitet. Trends im Verhalten der Konsumenten werden außerdem von ihnen überwacht. Ferner informieren sie den jeweiligen Abteilungsleiter über aktuelle Entwicklungen, damit das Sortiment auf dem neuesten Stand bleibt und den Kundenwünschen bzw. -vorstellungen entspricht. Darüber hinaus sind Verkaufsaufsichten im Bereich der Mitarbeiterführung tätig. Dabei teilen sie Arbeitskräfte ein und planen den Urlaub und Vertretungen. Zugang zu diesem Beruf erwirbt man über eine abgeschlossene Aus- bzw. Weiterbildung im Einzelhandel. Diese sollte zu der Branche passen, in der die Tätigkeit ausgeübt wird.

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