Berufsbilder

Verkaufsfahrer / Verkaufsfahrerin

Für den Beruf als Verkaufsfahrer/in wird eine Ausbildung als Fahrer vorausgesetzt sowie ein Führerschein der Klasse B benötigt und in manchen Fällen auch der Führerschein Klasse C. Wird die Tätigkeit als Verkaufsfahrer/in auch im Güterkraft- oder Personenverkehr ausgeführt, ist zudem die Vorlage des Nachweises nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz erforderlich. Der/die Verkaufsfahrer/in arbeitet hauptsächlich im Fahrverkauf für die Lebensmittelhändler. Dabei können sie den Verkauf von Back- und Süßwaren, Getränken, Frischwaren wie Fisch, Fleisch und Wurst, oder auch den Fahrverkauf von Gemüse und Obst übernehmen. Auch Betriebe mit Tiefkühlkost beschäftigen Verkaufsfahrer/innen, die tiefgekühlte Waren direkt an die Haushalte liefern. Auch im Bereich der Gastronomie können Verkaufsfahrer/innen in Hähnchengrillwagen oder Imbisswagen beschäftigt sein. Der/die Verkaufsfahrer/in können sowohl als Angestellte von großen Unternehmen oder auf selbständiger Basis arbeiten. Die Beladung des Verkaufsfahrzeugs in dem jeweiligen Unternehmen und die Fahrt zu den Kunden oder zu einem feststehenden Stellplatz wird von dem/r Verkaufsfahrer/in durchgeführt. Sie sind für eine entsprechend anspruchsvolle Präsentation der zu verkaufenden Waren zuständig, beraten die Kunden und übernehmen den Verkauf der Waren oder Lebensmittel. Sie sind für die Einnahmen verantwortlich und verwalten die Einnahmen und eventuelle Ausgaben eigenständig und Bewahren entsprechende Quittungen und Belege sachgemäß auf. Des Weiteren ist es auch die Aufgabe der Verkaufsfahrer/innen, für die entsprechende Pflege und Reinigung des Verkaufsfahrzeugs zu sorgen.

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